ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
KULTEC SOLUTIONS GmbH
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der KULTEC Solutions GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den unter http://www.kultec.at einsehbaren Bestimmungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil. Der Kunde erklärt hinsichtlich der Geschäfte und Verträge mit KULTEC Solutions GmbH nicht Konsument, insbesondere nicht im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) zu sein. Sollte dies auf irgendeinen Geschäftsfall nicht zutreffen, ist der Kunde zur diesbezüglichen vorherigen Meldung verpflichtet.
1.2 Dem Offert oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KULTEC Solutions GmbH bzw. dem von KULTEC Solutions GmbH vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KULTEC Solutions GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn KULTEC Solutions GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Der Kunde ist damit einverstanden, dass auch auf alle künftigen Geschäfte mit ihm diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
2. LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
2.1 Die Angebote der KULTEC Solutions GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Wahl des Lieferanten bleibt KULTEC Solutions GmbH überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der KULTEC Solutions GmbHOG, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.
2.2 KULTEC Solutions GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3 Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen KULTEC Solutions GmbH hergeleitet werden können (siehe Punkt 8).
2.4 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt KULTEC Solutions GmbH ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von KULTEC Solutions GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von KULTEC Solutions GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei KULTEC Solutions GmbH oder beim Hersteller eintreten – insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete, verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte KULTEC Solutions GmbH mit einer Lieferung mehr als acht Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
2.7 Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Nettolieferwertes, begrenzt. KULTEC Solutions GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der oben genannten Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als acht Wochen andauert und dies nicht von KULTEC Solutions GmbH verschuldet wird.
2.8. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat KULTEC Solutions GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. PRÜFUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls die Lieferung als ordnungsgemäß gilt. Der Vermerk muss die Fehllieferung hinreichend und deutlich bezeichnen.
3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von KULTEC Solutions GmbH benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der KULTEC Solutions GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Die sich aus dem Anbot ergebenden Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonstige Nebenleistungen, Kosten oder Abgaben, insbesondere Verpackung und Transportkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 KULTEC Solutions GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei KULTEC Solutions GmbH eintreten. Diese wird KULTEC Solutions GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen. KULTEC Solutions GmbH ist berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben werden, vom Kunden einzuheben.
4.3 Zahlungen sind laut Vereinbarung mit dem Kunden fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich nach Rücksprache angenommen. KULTEC Solutions GmbH behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht KULTEC Solutions GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, bleibt unberührt. Soweit KULTEC Solutions GmbH den Kunden mahnt, ist sie berechtigt, pro eigene Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,– zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben.
4.4 KULTEC Solutions GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen oder Widmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist KULTEC Solutions GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von KULTEC Solutions GmbH nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
4.6 Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann KULTEC Solutions GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die KULTEC Solutions GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von KULTEC Solutions GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
5.2 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von KULTEC Solutions GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf KULTEC Solutions GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
5.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch KULTEC Solutions GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Unternehmer ist.
5.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von KULTEC Solutions GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit KULTEC Solutions GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Die Herstellung bzw. Lieferung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2 Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von KULTEC Solutions GmbH schriftlich bestätigt wurden. KULTEC Solutions GmbH haftet daher auch nicht für irgendwelche öffentlichen Aussagen oder Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren. KULTEC Solutions GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
6.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere jene Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Strom-Art oder -Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Soweit Herstellungsansprüche (Austausch oder Nach- bzw. Verbesserung) von KULTEC Solutions GmbH dem Kunden angeboten werden, gehen diese immer Preisminderungs- oder Wandlungsansprüchen vor. Soweit KULTEC Solutions GmbH daher für Waren im Wege der Gewährleistung einstehen muss, hat der Kunde nur nach Wahl von KULTEC Solutions GmbH zunächst nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit KULTEC Solutions GmbH damit einverstanden ist oder Verbesserung oder Austausch nach Einschätzung von KULTEC Solutions GmbH nicht möglich oder untunlich ist. Außer bei schriftlich vereinbarten Fixtermingeschäften spielen der erforderliche Zeitraum oder sonstige Nebenumstände in der Sphäre des Kunden für den Austausch oder die Verbesserung keine Rolle für die Beurteilung der Frage, ob Preisminderung bzw. Wandlung stattfinden soll. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Soweit zwingendes Recht dem nicht entgegen steht, entscheidet KULTEC Solutions GmbH über die Art und Weise der für den jeweiligen Abwicklungsfall fälligen aus diesem Vertrag entspringenden Gewährleistungsansprüche. Ein Anerkenntnis oder die Verbesserung von Mängeln durch KULTEC Solutions GmbH unterbricht nicht die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche. Verwendet oder verkauft der Kunde trotz Kenntnis oder Kennen eines Mangels das mangelhafte Produkt weiter, erklärt er KULTEC Solutions GmbH gegenüber damit gleichzeitig seinen Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit KULTEC Solutions GmbHdem Kunden aus zwingendem Gesetz oder Vertrag Schadenersatz leisten muss, sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches, insbesondere auch ein Verschulden der KULTEC Solutions GmbH, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon gibt KULTEC Solutions GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen.
6.5 Im Rahmen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von KULTEC Solutions GmbH über und sind nach Wahl von KULTEC Solutions GmbH auszufolgen oder auf Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle der Nacherfüllung durch ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt heraus zu geben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gut geschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird auf das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
6.6 Im Falle der Nachbesserung übernimmt KULTEC Solutions GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach Wahl von KULTEC Solutions GmbH in deren Niederlassung, beim Hersteller oder bei einem von diesem genannten Dritten. KULTEC Solutions GmbH kann nach eigener Wahl den Kunden nach gleichzeitiger Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den eigenen Lieferanten und / oder Hersteller eines gelieferten Produktes, an den Hersteller und / oder Lieferanten zur Geltendmachung von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden allenfalls nach diesem Vertrag oder nach zwingendem Gesetz gegen KULTEC Solutions GmbH zustehende Ansprüche. Soweit vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Kunden nach Art und Umfang auf die KULTEC Solutions GmbH gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche beschränkt.
6.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist KULTEC Solutions GmbH berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der KULTEC Solutions GmbH berechnet. Das Vorliegen eines Mangels schon vor Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen.
6.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen zu beachten.
7. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE DRITTER
7.1 KULTEC Solutions GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte allfällige gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat KULTEC Solutions GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, erklärt der Kunde bereits jetzt KULTEC Solutions GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
7.3 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
7.4 Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KULTEC Solutions GmbH. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.
7.5 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an KULTEC Solutions GmbH zu melden.
8. HAFTUNG UND WEITERGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG
8.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – egal aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. KULTEC Solutions GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet KULTEC Solutions GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. KULTEC Solutions GmbH haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.
8.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.
8.3 Sofern KULTEC Solutions GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur soweit KULTEC Solutions GmbH dafür aufgrund zwingenden Gesetzes einstehen muss, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der KULTEC Solutions GmbH (Produkt)haftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle vom Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen.
8.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von KULTEC Solutions GmbH zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
9. EG-EINFUHRUMSATZSTEUER
9.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an KULTEC Solutions GmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an KULTEC Solutions GmbH zu erteilen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – jedenfalls aber eine schadenunabhängige Bearbeitungsgebühr von € 20,– pro Einzelfall – der der KULTEC Solutions GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
9.3 Jegliche Haftung von KULTEC Solutions GmbH aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit von KULTEC Solutions GmbH vorliegt.
10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist St. Johann im Pongau. KULTEC Solutions GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
10.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb KULTEC Solutions GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der KULTEC Solutions GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass KULTEC Solutions GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von KULTEC Solutions GmbH verwendet.
10.4 Der Kunde verzichtet auf Anfechtung des Vertrages aus Irrtum.
10.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
10.6 Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.